Informationen zum MAB-Gesetz

 

Was hat sich mit dem MAB-Gesetz ab dem 01.01.2014 in der Berufsbezeichnung geändert?

Statt der Berufsbezeichnung Ordinationsgehilf/In laut dem MTF – SHD – Gesetz wird nun die Berufsbezeichnung Ordinationsassistent/In laut dem MAB-Gesetz verwendet.

Welche Punkte wurden im MAB-G, für die medizinischen Assistenzberufe, neu geregelt?

– Ausbildung

– Tätigkeitsbereich

– Fortbildung

Welche Änderungen im Tätigkeitsbereich der Ordinationsassistenz gibt es mit dem MAB-Gesetz?

Mit dem MAB-Gesetz sind nun auch folgende Bereiche im Tätigkeitsspektrum erfasst:

– die Durchführung einfacher Assistenztätigkeiten bei ärztlichen Maßnahmen
– die Durchführung von standardisierten diagnostischen Programmen und standardisierten Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen mittels Schnelltestverfahren einschließlich der Blutabnahme aus den Kapillaren im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik
– die venöse Blutabnahme ausgenommen bei Kindern
– die Betreuung der Patientinnen und Patienten
– die Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der Medizinprodukte sowie Abfallbeseitigung
– die Durchführung der für den Ordinationsbetrieb erforderlichen organisatorischen und administrativen Tätigkeiten

Was hat sich in den Ausbildungswegen geändert?

Da nun ein Praktikum absolvierst werden muss, gibt es zusätzlich zu der Lehrgangsausbildung auch noch die Ausbildung im dualen System. Für diese Ausbildungsvariante, muss mit dem Starttermin des Kurses ein Dienstverhältnis als Ordinationsassistenz in Ausbildung mit mindestens 20 Stunden pro Woche vorliegen um nur den theoretischen Teil der Ausbildung absolvieren zu müssen.

Was hat sich in der Ausbildungslänge des Lehrgangs geändert?

Statt den ehemaligen 135 bis maximal 210 Ausbildungsstunden der Ordinationsgehilfin des MTF-SHD-Gesetz enthält die Ausbildung nach dem MAB-Gesetz nun 650 Stunden, wovon mindestens die Hälfte als Praktikum in gesetzeskonformen externen Instituten absolviert werden muss.

Was hat sich bei dem Ausbildungsinhalt geändert?

Zusätzlich zu den schon vorhandenen Unterrichtsgegenständen, werden nun auch die Diagnostisch therapeutischen Maßnahmen inklusive Gerätelehre und die Venenpunktion unterrichtet.

Welche Möglichkeiten gibt es, um als Ordinationsassistenz zu fungieren?

Mit dem Abschluss der Ausbildung zur Ordinationsassistenz laut dem MAB-Gesetz oder mit dem Abschluss der Ausbildung zur/m Ordinationsgehilfin/en nach dem MTF-SHD-Gesetz bis spätestens 30.Juni.2014 sind sie berechtigt, den Tätigkeitsbereich der Ordinationsassistenz vollkommen abzudecken.

Welche Übergangsbestimmung gibt es,  laut dem MAB-Gesetz?

Für alle Ordinationsangestellten besteht die Möglichkeit, ab dem 31.12.2013 die Ausbildung zur Ordinationsassistenz, innerhalb von drei Jahren abzuschließen. In diesem Zeitraum ist Ihre Berufsbezeichnung in “Ordinationsassistenz in Ausbildung“ abzuändern.

Welche Fortbildungspflichten gibt es, mit dem MAB-Gesetz?

Laut § 13 Abs. 2 aus dem MAB-Gesetz wird die Fortbildungspflicht so geregelt, dass sich alle Angehörige von medizinischen Assistenzberufen regelmäßig über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der für sie relevanten Wissenschaften fortzubilden haben.